Schulgeld und Stipendium
Da die Kosten für den Schulbetrieb nicht vollständig vom Land übernommen werden, wird ein Schulgeld erhoben.
Dieses beträgt ab dem 01.08.2023 monatlich 170 Euro. Ab dem zweiten Kind wird sich das Schulgeld auf 140 Euro ermäßigt. Für das dritte Kind wird kein Schulgeld erhoben.
Das Schulgeld ist zu 30 Prozent von der Einkommenssteuer absetzbar.
Für Kinder, deren Eltern dieses Schulgeld nicht problemlos aufbringen können, ist ein Stipendienfonds eingerichtet worden. Ein Stipendium kann durch einen Antrag beim Schulträger beantragt werden. Der Geldbeutel der Eltern ist kein Kriterium für die Aufnahme der Schüler.
Informationen zur aktuellen Schulgeldregelung finden Sie hier.